Die Hutweide
In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts werden die Rufe nach Viehweideplätzen immer dringlicher. Im Norden setzte links der Naab die Hofmark Fronberg Grenzen einer möglichen Expansionspolitik zwecks Nutzung weiterer Weidegründe. Rechts der Naab lag das Erlach nördlich von Krondorf im Pettendorfer Klosterbesitz, und in der Fortsetzung erstreckte sich die herzogliche untere und obere Au, getrennt durch den Fensterbach.
Noch waren die Grenzen der herzoglichen Pflegämter fließend, nicht klar bestimmt, und solange die zuständigen Pflegämter einem Herzog unterstanden, konnten im Entstehen begriffene Schwierigkeiten auf gütlichem Wege beigelegt werden. Anders aber war die Lage, sobald die zuständigen Pflegämter Schwandorf und Nabburg verschiedenen Herzögen aus dem Hause Wittelsbach unterstanden. Jeder Herzog wollte seinen Untertanen entgegenkommen. So schenkte Herzog Johann schon vor dem Jahre 1443 den Schwandorfern Weidegründe in der Au wohl in einem Ausmaß von sechs Tagwerken, was aber nicht ausreichte", „um den Markt zu bessern". Der Bitte der Schwandorfer um Vergrößerung der Weidegründe entsprach Herzog Johann am 10. 2. 1443, indem er dem im Entstehen begriffenen Spital Schwandorf gestattete, „sechs Tagwerk Wiesmahd, in der Swaingdorfer Awe genannt, zu räumen und auszusäen und die Wiesmahd, die wir den von Swaingdorff vormals vergönnt haben, zu räumen." Diese Entscheidung des Herzogs rief die Bauernschaft von Deiselkühn auf die Barrikaden, welche die Weidenutzungsrechte in diesen Teilen für sich beanspruchten. Die Schwandorfer, welche durch die Erhebung ihres Marktes zur Stadt im Jahre 1451 sich in ihrem Standesbewußtsein gestärkt fühlten, beharrten auf ihrem Privileg. Der Rechtsstreit begann im Jahre 1452, und eine riesige Zahl von Augenzeugen, von interessierten benachbarten Hofmarksherren wurde aufgeboten, um den Standpunkt der Deiselkühner zu untermauern. Der Streit wurde durch Schiedsspruch erst im Jahre 1461 beigelegt. An das von den Schwandorfern genutzte alte Geräut soll vom „geschünden Bauern" an die Acker- und Heunutzung auf einem Areal von 32 Tagwerken im neuen Geräut zustehen, doch mit einem den Deiselkühnern und Lindenlohern in gegebenen Zeiten zustehenden Weiderecht. Noch heute besitzt das Spital Schwandorf einen Wiesenteil in der Au.
Die Regelung der Weide- und Nutzungsrechte im Norden von Krondorf mußte selbstverständlich auch die Krondorfer Bauern bewegen. Auch hier waren Weidegründe knapp geworden, und besonders der Mangel an einem Gemeindeholz machte sich bemerkbar, sobald Baufragen zur Debatte standen. Mit dem Jahre 1475 erhalten wir das erstemal Kunde von einer „Dorfgemeinde" Krondorf. Damals überließ das Kloster Pettendorf, das in der Nähe den Münchshof besaß, die im Irlach liegende Kuppelweide der „Dorfmening zu Crondorf" gegen einen jährlichen Zins mit der Erlaubnis, vier Fuder Holz aus dem Irlach „zu dem Werge oberhalb Crondorf" zu entnehmen. Unter diesem Werk ist wohl ein Naabwehr zu verstehen, dessen Erhaltung immer wieder in der Geschichte Krondorfs eine Rolle spielt.
Die Eigentumsrechte an diesem Irlach waren um 1289 strittig geworden. Damals schenkte der Sulzbacher Graf Berengar dieses strittige „gestraußig Holz" dem Kloster Pettendorf, doch mußte es erst frei werden. Konrad von Paulsdorf hatte nämlich dieses Holz zu Lehen und hatte es zwischenzeitlich an Friedrich von Siegenhofen versetzt. 1290 leistete der Siegenhofener Verzicht auf seine Ansprüche, und gleichzeitig wurden aber auch die Lehensverhältnisse geklärt. 1292 erwies sich das Irlach als bischöfliches Lehen, das nun Konrad von Paulsdorf als bischöflicher Lehensträger an das Kloster in Pettendorf verkaufte. Er ersetzte gleichzeitig die Schmälerung bischöflichen Besitzes durch die Übergabe anderweitiger Höfe. 1557 hatte das Irlach einen jährlichen Nutzungswert von 6 Gulden. Es ging damals in den Besitz des Hans Kraft von Vestenberg auf Fronberg über.